NOTFALLTRETTUNG



Die Notfallrettung beinhaltet, das notfallmedizinische Massnahmen vor Ort durchgeführt werden, die Transportfähigkeit des Patienten sichergestellt wird, und die zeitnahe Zuführung in ein geeignetes Spital erfolgt. Dies kann mit oder ohne Sondersignal (Blaulicht und Martinshorn) geschehen.

 

Für die rechtlichen Grundlagen zur Verwendung des Sondersignals verweisen wir auf das Merkblatt des Bundesamtes für Verkehr UVEK: Merkblatt zur Verwendung von Blaulicht und Wechselklanghorn (Quelle: www.astra.admin.ch)